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Lizenz zum Töten

geschrieben von Irene Lange im März 2018

Kaum einer Tätigkeit haftete ein schlechterer Ruf an, als der des Scharfrichters. Zu einem Lehrberuf wurde
das Henkersamt in Deutschland im 13. Jahrhundert. Wer aus einer Henkersfamilie stammte, wurde unweigerlich
zum Nachfolger bestellt. Auch in Lüneburg gab es die Männer mit der „Lizenz zum Töten“

Am Galgenberg, Rabensteinstraße: Noch heute geben die Straßennamen nördlich der Bleckeder Landstraße Aufschluss über ihre einstige Bestimmung: Dort nämlich befand sich auf jener Erhöhung, über die jetzt der Köppelweg führt, der Galgen, der finster und drohend über der Stadt aufragte. Er bestand aus vier runden gemauerten, etwa sieben Meter hohen Pfeilern, deren Sockel sich zu einer kreisrunden Mauer verbanden. Richtstätten dieser Art trugen auch den Namen Rabenstein. Raben, sogenannte Galgen­vögel, waren dem mittelalterlichen Volksglauben nach mit Unheil und Tod verbunden. Die Vögel hatten den Ruf, sich an den Leichen gütlich zu tun, die bis zu ihrer Verwesung am Galgen hingen, als mahnendes Mal für das Volk, dem man auf diese Weise zu verstehen gab: „Dieses Schicksal könnte auch Dir blühen.“ Das Hängen galt als eine besonders verachtenswerte Todesart.
Dass die sterblichen Überreste der Gehenkten oft nur eilig verscharrt wurden, darauf lassen unter anderem die Skelettfunde am Fuß des Galgens schließen, die man 1927 bei Ausschachtungsarbeiten für einen Hausbau fand. In der Baugrube lagen gleich mehrere Skelette in nur ein Meter ­Tiefe. Beigaben oder Spuren von dem Holz eines Sarges konnten nicht gefunden werden. Doch fand sich in einem Bereich der Baugrube Bauschutt –große Ziegelsteinen und Gipsmörtel, möglicherweise Reste des abgetragenen Galgens, den man zugunsten eines neuen dem Erdboden gleich machte. 1770 wurde sein Nachfolger feierlich mit Musikbegleitung eingeweiht und gleich am nächsten Tag mit der Hinrichtung eines Diebes namens Vierke in Gebrauch genommen. Möglicherweise war es dessen Skelett, das gleich neben dem Schutt im Erdreich gefunden worden war.
Der Galgenberg war nicht die einzige Hinrichtungsstätte in Lüneburg, was darauf zurückzuführen ist, dass in und um Lüneburg mehrere Gerichtsbarkeiten zuständig waren. So existierte ein weiterer Galgen des Amtes Lüne bis 1770 im Bereich der Dahlenburger Landstraße; auch an anderen Orten der Stadt wurden arme Sünder gewaltsam aus dem Leben befördert – so auch Am Bardowicker Tor und auf dem Marktplatz, wo heute noch zwei Granit­quader an die letzte Hinrichtung erinnern. In der Franzosenzeit, im Jahr 1812, wurde eigens eine Guillotine aus Hamburg herbeigeschafft, um zwei Schmugglern auf dem Ochsenmarkt das Leben zu nehmen – übrigens die letzte öffentliche Hinrichtung in Lüneburg. Erst 67 Jahre später sollte es in der Stadt wieder zu Hinrichtungen kommen, dann jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Landgericht am Graalwall. Dieser Ort diente bis 1935 als Richtstätte – zum letzten Male wurde hier ein Mensch enthauptet.

Die Scharfrichterei kam als Lehrberuf im 13. Jahrhundert auf. Eine Ausbildung musste absolviert werden, im Anschluss sogar die Meisterprüfung. Obwohl ein Scharfrichter als verlängerter Arm des Gesetzes und der Obrigkeit agierte und durchaus finanziell mit der wohlhabenden Schicht konkurrieren konnte, erfuhr er kein gesellschaftliches An­sehen. Ihr Stand galt als unehrlich und das Volk sah in ihm einen Unheilsbringer. Eheschließungen fanden ausschließlich innerhalb der Scharfrichterfamilien statt. Die Söhne traten meist die Nach­folge des Vaters an. Die Ausbildung war umfangreich; Scharfrichter musste über medizinische Kenntnisse verfügen, ebenso mussten Hinrichtungen gemäß den Anweisungen des Gerichts und fehlerfrei vollstreckt werden können. Ihr medizinisches Wissen nutzten die Scharfrichter, um ihren Geldbeutel aufzubessern, indem sie sich parallel als Bader oder kurioserweise als Heiler betätigten. In Lüneburg in der Rosenstraße Nr. 10 lebte über mehrere Generationen die Familie des Scharfrichters Rose – bis zu dessen Tod 1869. Es mag absurd klingen, doch die Enthauptung durch einen geübten Scharfrichter galt im Mittelalter noch als eine der „humansten“ Hinrichtungsarten. Angewandt wurde diese Methode vor allem bei Mördern und Totschlägern. Sie galt im Gegensatz zum Hängen am Strang als weniger ehrenrührig, immerhin durften die Leichen auf Friedhöfen beigesetzt werden. Die Exekution wurde normaler­weise durch Enthaupten mit einem Richtschwert durchgeführt. Ab dem 18. Jahrhundert empfingen die Delinquenten den Todesstreich auf einem eigens angefertigten Holzstuhl sitzend und nicht mehr kniend, immer in der Hoffnung, der Scharfrichter möge über die nötige Muskelkraft und Geschicklichkeit verfügen. Vollführte er seine Arbeit stümperhaft, konnte es durchaus passieren, dass die empörte Menge ihn attackierte oder sogar tötete. So erging es einem Henker nach einer misslungenen Hinrichtung im Jahre 1542 auch in Lüne­burg. Neben dem Enthaupten gab es weitere Arten von Todesstrafen. Dazu gehörte das Rädern, das auch in der Lüneburger Region verbreitet war. In der ­Regel waren es besonders schwere Verbrechen, die auf diese Weise geahndet wurden. Auf das Rad ­geflochten wurde auch der Muttermörder Johannes Nichenk um 1665. Erst band man ihn auf einem Gestell, das am Boden lag, fest. Dann zerschlug ihm der Henker mit Hilfe eines Rades die Glieder, um danach seinen Körper auf ein Rad zu binden und zur Schau zu stellen. Ab dem 18. Jahrhundert benutzte man statt des Rades eiserne Keulen zum Zerschlagen der Gliedmaßen. Für Frauen, hauptsächlich Kindsmörderinnen, galt als häufig angewandte Todesstrafe das Ertränken, so auch in den Gräben der Stadtbefestigung im Norden Lüneburgs. Ab dem 17. Jahrhundert wurde diese Strafe jedoch nur noch selten verhängt, man ging dazu über, auch sie zu köpfen. In Lüneburg fand die letzte Hinrichtung am 17. Januar 1935 statt. Als Scharfrichter musste Carl Gröpler aus Magdeburg anreisen, um die Gift­mörderin Henny Meyer per Handbeil ins Jenseits zu schaffen. Wer noch einmal in diese dunklen Zeiten eintauchen möchte, hat ab dem 18. März die Möglichkeit dazu: „Meister Hans, der Henker von Lüneburg“ nimmt Sie mit auf seine schaurig-schöne Erlebnisführung für Erwachsene und berichtet ­Kurioses und Interessantes über das Rechtssystem des Mittelalters. InformFOTOS: Enno Friedrichationen erhalten Sie unter www.lueneburg.info.(ilg)

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